Wir setzen alles daran Sie rundum zufrieden zu stellen und sichern Ihnen eine seriöse, zuvorkommende und kulante Behandlung zu, damit Sie uns wiederum einen Auftrag erteilen und uns weiterempfehlen.

Diese nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden. 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1)  Vertragsabschluss:

Mit unseren Vertretern, Angestellten oder sonst für unsere Firma tätig werdende Personen getroffene, abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2) Auftragsannahme, Storno, Retourensendungen:

Für alle durch unsere Reisevertreter aufgenommenen Bestellungen behalten wir uns die Annahme vor, allenfalls auch eines Teiles des Auftrages. Ein Storno uns ordnungsgemäß erteilter Bestellungen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Bestellgemäß gelieferte Waren können von uns nicht zurückgenommen werden.
Vorausgesetzt unserer Zustimmung zur Stornierung von bestellten Waren durch den Kunden, sind 25% der vereinbarten Auftragssumme (Stornokosten), zu leisten.                                                                                                                               

3) Preise:

Unsere Verkaufspreise gelten ab unserem Lager Traun, unverpackt, excl. der jeweils gültigen Mwst. Sie beinhalten nicht die Kosten für Zustellung oder Aufstellung. Sie beruhen auf den Preisen unserer Lieferwerke und unseren Handlungskosten zum Zeitpunkt ihrer Kalkulation. Bei Änderungen der Preise unserer Lieferwerke,

Lohn- und Tariferhöhungen, Änderungen der Devisenkurse, in- oder ausländischer Frachtraten, Zölle oder Nebenabgaben der Einfuhr behalten wir uns Preisberichtigungen im entsprechenden Ausmaß vor.
Ferner behalten wir uns vor, Irrtümer in Preislisten, Angeboten, in durch unsere Reisevertreter aufgenommenen Bestellungen oder in Rechnungen, unverzüglich nach Entdeckung richtig zu stellen.

4) Lieferzeit

Wir sind stets bemüht, uns erteilte Aufträge so rasch wie möglich zu erledigen. Ereignisse höherer Gewalt oder Verzug unserer Lieferwerke entbinden uns aber von den eingegangenen Verpflichtungen und berechtigen uns, diese ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne dass der Besteller, falls nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, von der Verpflichtung zur späteren Annahme entbunden ist. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn diese auf ein leicht fahrlässiges Verhalten von uns zurückzuführen sind.
Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, entweder die Ware einzulagern, wofür der Besteller (Käufer) zur Zahlung einer angemessenen Lagergebühr verpflichtet ist und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von zumindest 8 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wobei uns das Recht zusteht, entweder eine Vertragsstrafe ohne Nachweis eines Schadens von pauschal 30% des Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

5) Versand:

Wenn keine anderen Vereinbarungen mit dem Käufer (Besteller) getroffen wurden, versenden wir bei uns bestellte Waren nach unserer Wahl per Post, Bahn, Autotransport oder direkt ab einem unserer Lieferwerke, unfrei, für Rechnung und Gefahr des Käufers (Bestellers). Wir übernehmen die für den Versand notwendige Verpackung gegen Berechnung unserer Selbstkosten. Gebrauchte Verpackungsmaterialien (Karton, Kisten, Verschläge und dergleichen) werden von uns nicht zurückgenommen.

6) Gefahrenübergang:

Wir liefern ab unserem Lager Traun oder direkt ab einem unserer Lieferwerke auf Gefahr des Käufers (Bestellers), der für ordnungsgemäße Obhut zu sorgen hat und mangels anderweitiger Vereinbarung verpflichtet ist, für den notwendigen Versicherungsschutz auf eigene Kosten zu sorgen.

7) Haftung:

Eine mögliche Haftung für Produktfehler an von uns gelieferten Waren ist beim Produkthaftpflichtigen geltend zu machen. Sollte eine Haftung unsererseits gegeben sein, so übernehmen wir diese nur in jenem Ausmaß, wie sie unsere Lieferanten uns gegenüber übernehmen. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus Mängeln oder Fehlern des Produkts ergeben können, wird ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die Firma Brandmayr GmbH die Produkte nicht selbst erzeugt, aber bei Auftreten eines Fehlers den Namen des Produzenten (Importeurs) dem Kunden bekanntgeben. Im Hinblick darauf wird vereinbart, dass die Firma Brandmayr GmbH vom Kunden auch nicht nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Firma Brandmayr GmbH aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenforderungen von dieser ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

8) Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen mit unserer Firma erfolgt en, innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug von Skonto, ab Fakturendatum zahlbar. Der Abzug eines vereinbarten Kassaskontos ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass sämtliche übrigen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze erfüllt sind. Eine Skontoabzugsberechtigung geht auch bei Verzug mit nur einer Teilzahlung oder eines Teiles derselben zur Gänze verloren.
Unberechtigte Abzüge werden ausnahmslos nachgemahnt und künftige Zahlungen zuerst auf ausstehende Skontobeträge, Zinsen, Spesen und erst dann auf offene Rechnungsbeträge angerechnet.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung statt, unter Berechnung aller Einziehungs - und Diskontspesen, Begebung oder Prolongation gilt nicht als Erfüllung.
Eine Aufrechnung des Bestellers gegen unserer Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9) Verzug:

Bei Überschreitung der mit uns vereinbarten Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu verrechnen. Der Käufer (Besteller) verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges überdies, die von uns entstandenen üblichen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

10) Eigentumsvorbehalt:

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen weder veräußert, verpfändet oder darf sonst irgendwie darüber verfügt werden. An allen von uns auf Kredit gelieferten Einrichtungen, verpflichtet sich der Käufer „EIGENTUM der Firma Brandmayr GmbH, 4050 Traun, Hackl-Straße 1" anzubringen und bis zur vollständigen Bezahlung zu belassen. Der Käufer anerkennt ausdrücklich, dass wir bei Zahlungsverzug berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückstellung der gelieferten Sache auf seine Kosten beanspruchen können. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich unsererseits erklärt wird. Der Käufer muss jede Beeinträchtigung unseres Eigentums, insbesondere Pfändungsgefahr, aber auch Schäden jeder Art vermeiden und unverzüglich –binnen 3 Werktagen – unserer Geschäftsleitung bekannt geben. Für den Fall einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände tritt uns der Besteller bereits jetzt alle ihm mit dieser Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen ab. Der Besteller ist verpflichtet, über Verbleib und Umfang der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware jederzeit Rechnung zu legen. Nach Rückstellung sind wir berechtigt, die Ware freihändig unter Anrechnung auf den vereinbarten Kaufpreis zu verkaufen.

11) Angaben in Katalogen und Prospekten:

Die Ausführung der in unseren Katalogen und Prospekten abgebildeten Waren unterliegt laufend Änderungen, entsprechend der Entwicklung der Technik, die vorbehalten bleiben. Abbildungen und warenbeschreibende Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sind daher für uns unverbindlich.

12) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung, auch für Klage auf Rückgabe der von uns gelieferten Ware, das sachlich zuständige Bezirksgericht in Traun/Landesgericht Linz.

13) Sicherheitsleistung

Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.